JStG 2019

JStG 2019 Der Bundestag hat am 7.11. das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Klarstellend enthält das Gesetz jetzt den Hinweis, dass Sonderabschreibungen nach § 7b (neu eingeführte Förderung des Mietwohnungsneubaus) bei den Einkünften aus VuV als Werbungskosten zum Abzug zugelassen werden. Die Regelungen „Wohnen für Hilfe“ mit der Einführung einer Steuerbefreiung von Sachleistungen zur Förderung alternativer Wohnformen wurden „mangels Bedarf“ gestrichen. Der Bundesrat entscheidet über das Gesetz am 29.11.2019.