Grundsteuer
Grundsteuer Der Bundesrat (BR) hat am 8.11. dem Grundsteuerreformpaket erwartungsgemäß zugestimmt. Nach Verkündigung im BGBl. kann das Gesetzespaket aus der Grundgesetzänderung mit Öffnungsklausel für die Länder sowie den Änderungen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts in Kraft treten und ab 1.1.2025 angewendet werden. Bis die dafür notwendigen Daten vorliegen, bleibt es beim alten Recht.
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