Energetische Gebäudesanierung

Energetische Gebäudesanierung Das BMF hat einen 12-seitigen Verordnungsentwurf zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) vorgelegt ( ii 24/19-06). Wie wir bereits in 'immo' 22/19 berichtet haben, muss noch der BR der Steuererleichterung zustimmen, sonst wird es wie schon 2012 wieder nichts werden. Sie sollten also noch abwarten, bis Sie entsprechende Handwerker beauftragen.