Untermiete

Untermiete Laut Urteil des LG Berlin vom 11.2.2019 (Az. 4 S 104/18) darf ein Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung eines Zimmers der Wohnung seines Mieters nicht generell von einem Untermietzuschlag abhängig machen. Das gelte auch dann, so die Richter, soweit es durch die Untermiete zu einer stärkeren Belegung der Wohnung kommt. Der Mietzuschlag darf auch dann nicht verlangt werden, falls er im Mietvertrag steht.