Stellplatzmiete
Stellplatzmiete Gehört ein Stellplatz in einer Tiefgarage zum einheitlichen Wohnungsmietvertrag, darf der Vermieter laut Urteil des AG Hamburg-Barmbek vom 14.12.2018 (Az. 821 C 149/18) die Miete für diesen Stellplatz nicht separat erhöhen und die Wohnungsmiete unverändert lassen. Das sei auch dann der Fall, wenn im Mietvertrag die Mieten für Stellplatz und Wohnung getrennt voneinander ausgewiesen und andere Stellplätze in der Wohnungsanlage – teilweise deutlich – teurer vermietet werden.
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