Vorzeitige Beendigung von Miet- und Pachtverträgen

Will eine Vertragspartei einen langjährig abgeschlossenen Miet- oder Pachtvertrag vorzeitig beenden, geht dies nur durch den Abschluss eines Vergleichsvertrags oder der Einräumung eines Sonderkündigungsrechts. In beiden Fällen werden üblicherweise