Mietpreisbremse
Mietpreisbremse Die Deckelung (max. 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietungen) greift nicht, soweit die Wohnung nach einer „umfassenden Modernisierung“ erstmals wieder vermietet wird. Laut einem Urteil des AG Berlin-Neukölln vom 15.2.2019 (Az. 18 C 188/18) ist das der Fall, wenn dafür mehr als ein Drittel der fiktiven Neubaukosten aufgewendet wurden.
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