Betriebskosten
Betriebskosten Unstreitig dürfen Sie die Kosten für eine Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen auf Ihre Mieter umlegen. Allerdings müssen die Prüfungen turnusmäßig nach den technischen Regelwerken nur alle zwölf Jahre vorgenommen werden. Lassen Sie die Gasleitungen jedoch alle fünf Jahre kontrollieren, können Sie die Kosten nicht auf Ihre Mieter umlegen, weil dies ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot sei, sagt das AG Münster in einem Urteil vom 15.3.2919 (Az. 48 C 361/18).
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