Pflege gegen Grundstück: Früher Tod ist kein K.-o.-Kriterium

Für die Witwenrente gelten strenge Voraussetzungen: Hat die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden, geht der Hinterbliebene meist leer aus. Bei Grundstücksverträgen gelten nicht so strenge Fristenregeln, wie das OLG Frankfurt in einem Beschluss…