Bei Enteignungen schneidet sich der Fiskus ins eigene Fleisch

Klar ist: Sofern Sie eine private Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung wieder veräußern, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Das setzt aber voraus, dass auch tatsächlich eine mehr oder minder von…