Maklerrecht
Maklerrecht Hat ein Immobilieninteressent bei der Suche nach einer Eigentumswohnung Wert darauf gelegt, nach Abstimmungsmodus und Zahl der Miteigentümer in der WEG-Eigentümerversammlung nicht überstimmt werden zu können, kann der Anspruch auf Maklercourtage gemäß § 654 BGB wegen Falschinformationen in diesen Punkten verwirkt sein (OLG Koblenz, Beschluss vom 2.5.2019, Az. 2 U 1482/18). Im Streitfall hatte der Makler dem Kunden „ins Blaue hinein“ und fälschlicherweise bestätigt, es gebe „nur einen weiteren Miteigentümer“ und die „Abstimmung werde nach Köpfen“ durchgeführt, obwohl es bereits eine anderslautende Teilungserklärung gab. Das gelte insbesondere dann, so das Gericht, soweit diese wichtige Unterlage dem Maklerbüro bereits vorlag.
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