Nachbarrecht

Nachbarrecht Das OLG Hamm (Urteil vom 9.7.2019, Az. 24 U 27/18) hat entschieden, es reiche in einem Nachbarrechtsstreit nicht aus, schematisch anhand pauschaler Grenzwerte zu beurteilen, wie stark ein Anwohner bei Sonne durch die Dachpfannen seines Nachbarn geblendet werde. Um die Frage zu klären, ob der Hausbesitzer die Blendwirkung verhindern müsse, sei eine Inaugenscheinnahme durch den Richter erforderlich. Es gebe keine verbindlichen Richtwerte, die eine „wesentliche Beeinträchtigung“ definieren. Vielmehr seien die konkreten Umstände des Einzelfalls und das Empfinden des Durchschnittsmenschen ausschlaggebend.