In eigener Sache

In eigener Sache In unseren Beitrag „Hessens erste Mietpreisbremse ist null und nichtig“ (Ausgabe 17/19) hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen. Wir hatten geschrieben: „So ist zwischenzeitlich am 6.11.2019 eine neue Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse in Kraft getreten (siehe unser Ratgeber „Mietpreisbremse 2.0“, den Sie unter dem Link www.markt-intern.de/angebote/ratgeber/ kostenlos abrufen können. “ Wie in unserem Ratgeber richtig abgedruckt, handelt es sich um die Hessische Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 11.6.2019, am 27.6.2019 im Gesetzes- und Verordnungsblatt abgedruckt und am 28.6.2019 in Kraft getreten.