Steuerprivileg: Erst ins Familienheim und dann renovieren
Ein selbstgenutztes Familienheim kann an den Ehegatten alleine oder auch gemeinsam mit den Kindern völlig steuerfrei vererbt werden. Es müssen dafür keinerlei persönliche Freibeträge in Anspruch genommen werden. Mit anderen Worten: Der Ehegatte kann neben dem Familienheim mindestens noch 500.000 € erben und jedes Kind jeweils weitere ...
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