Einkünfteerzielung

Einkünfteerzielung Verpachtet oder vermietet ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbe- und Wohnimmobilien, so ist die Überschuss- bzw. Einkünfteerzielungsabsicht i. d. R. objektbezogen zu prüfen. Werden z. B. mehrere Immobilien auf Basis separater Verträge einzeln vermietet oder verpachtet, so ist für jedes Objekt die Absicht der Einkünfteerzielung festzustellen, unabhängig davon, ob sie sich auf ein und demselben Grundstück befinden. Besteht jedoch nur ein einziger Vertrag für mehrere Objekte auf einem Grundstück, das unterschiedlich genutzte Teilstücke hat, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht einheitlich zu bewerten, sagt der BFH (Urteil vom 19.2.2019, Az. IX R 16/18).