Einkünfteerzielung
Einkünfteerzielung Verpachtet oder vermietet ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbe- und Wohnimmobilien, so ist die Überschuss- bzw. Einkünfteerzielungsabsicht i. d. R. objektbezogen zu prüfen. Werden z. B. mehrere Immobilien auf Basis separater Verträge einzeln vermietet oder verpachtet, so ist für jedes Objekt die Absicht der Einkünfteerzielung festzustellen, unabhängig davon, ob sie sich auf ein und demselben Grundstück befinden. Besteht jedoch nur ein einziger Vertrag für mehrere Objekte auf einem Grundstück, das unterschiedlich genutzte Teilstücke hat, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht einheitlich zu bewerten, sagt der BFH (Urteil vom 19.2.2019, Az. IX R 16/18).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!