Pro Eigenbedarf

Pro Eigenbedarf Auch wenn eine 93-jährige Seniorin schon knapp 30 Jahre in ihrer Mietwohnung lebt, kann der Vermieter gegen sie die Räumung wegen Eigenbedarfs durchsetzen (LG Bonn; Az. 6 S 114/18). Der Eigenbedarf bestand hier darin, dass das Vermieter-Ehepaar wegen seiner eigenen Gebrechlichkeit selbst die dafür besser geeignete Wohnung der Mieterin beziehen wollte. Der Mann besitzt einen hohen Pflegegrad und neben der Mietwohnung wird ein Studio für eine Vollzeitpflegekraft eingerichtet. Das Argument hielt das Gericht für „nachvollziehbar, nicht objektiv unsinnig oder missbräuchlich“. Entscheidend war auch ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten, wonach die 93-Jährige noch „umzugstauglich“ sei.