Kontra Eigenbedarf
Kontra Eigenbedarf Wird ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt, so muss der Vermieter konkret nachweisen können, dass er die Wohnung zeitnah selbst nutzen oder jemandem aus seiner Familie überlassen möchte. Vor dem AG München (Az. 422 C 14015/18) ging es um einen Mieter, der im Rollstuhl saß und die Wohnung, in der er mehr als 20 Jahre gewohnt hatte, räumen sollte. Behauptet der Vermieter, er benötige die Wohnung für seine Tochter und seine Stieftochter, die beide noch im Ausland studierten und bei denen noch gar nicht klar war, wann sie nach Deutschland zurückkehren, reicht das nicht aus. Der Richter sah den Eigenbedarf als vorgeschoben an und erkannte keinen erforderlichen konkreten Nutzungswillen der Töchter.
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