Wasch mir den Pelz
Wasch mir den Pelz Hat eine 92 Jahre alte Mieterin wegen Schimmelbildung die Miete gekürzt, muss sie auch ohne Zusicherung des Vermieters, dass er eine Hotelunterbringung für sie bezahle und die Wohnung anschließend reinige, sollte es zur Reparatur kommen, eine Erstbesichtigung durch einen Handwerker zulassen. Sie kann nicht argumentieren, sie müsse als ältere Dame anders behandelt werden als junge Mieter, weil sie mehr Angst und Sorge habe, bestätigte das AG München (Urteil vom 13.12.2018 . 418 C 18466/18) dem Vermieter.
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