Rosenkrieg
Rosenkrieg Zieht die Ehefrau aus einer gemeinsam mit ihrem Mann bewohnten ehelichen Wohnung aus und bleibt der Ex in den vier Wänden weiter wohnen, kann er verlangen, dass sich die Verflossene an den Mietkosten weiterhin beteiligt. Allerdings nicht in Höhe der halben Miete (die hier rund 800 € ausmachte), so das OLG Köln (Beschluss vom 12.7.2018, 10, Az. UF 16/18), weil der Mann sich eine „fiktive Mietersparnis“ anrechnen lassen müsse. In dem konkreten Fall ging das Gericht davon aus, dass der Mann für eine kleinere, dennoch angemessene Wohnung knapp 600 € zu bezahlen hätte. An der Differenz muss sich die Frau zu 50 % – hier also knapp 100 € monatlich – beteiligen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!