Schuhregal
Schuhregal Hausflure sind immer wieder Thema bei Mietstreitigkeiten. Dazu hat das AG Berlin-Köpenick (Az. 4 C 143/17) klargestellt, Schuhregale oder Waschmaschinen haben im Hausflur vor der Wohnungstür nichts zu suchen. Stellt ein Mieter diese dort ab, können Sie als Vermieter von ihm verlangen, sie wieder zu entfernen. Ein Abstellen der Geräte im Flur sei nicht vom Mietvertrag umfasst, betonen die Richter. Außerdem sprächen Brandschutzgründe gegen das Abstellen solch sperriger Gegenstände, weil sie im Falle eines Brandes Fluchtwege versperrten.
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