Fiese 19 %-Umsatzsteuerfalle bei Gartenanlagen

Aus ertragsteuerlicher Sicht ist die Sache klar: Kosten für das Anpflanzen von Hecken, Büschen und Bäumen an den Grundstücksgrenzen (lebende Umzäunung) werden bei einem Wohngebäude den Herstellungskosten des Gebäudes zugeschlagen (R 21.1 EStR) und…