Überschussprognose

Überschussprognose Vermieten Sie eine Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste und halten in der übrigen Zeit hierfür bereit, brauchen Sie grds. keine Überschussprognose zu erstellen. Vielmehr ist dann von Ihrer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Das gilt laut einem Urteil des BFH vom 8.1.2019 (Az. IX R 37/17 ii 09/19-06) auch, falls Sie die Auslastung der Ferienwohnung durch die Kombination von wechselnder Ferienvermietung und wochen- oder monatsweiser Überlassung steigern möchten. Eine Überschussprognose ist nur dann erforderlich, sofern Sie die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen (abgesehen von Vermietungshindernissen) erheblich, d. h., um mindestens 25 % unterschreiten.