Miteigentümer

Miteigentümer Bei der Vermietung einer Wohnung durch zwei Miteigentümer bleiben beide auch dann Vertragspartner des Mieters – und ist eine Kündigung demgemäß von beiden Vermietern auszusprechen –, falls der eine seinen Miteigentumsanteil später an den anderen veräußert, so der BGH in einem neuen Beschluss vom 9.1.2019 (Az. VIII ZB 26/17 ii 09/19-05). Im Streitfall überschrieb der Ehemann seinen Miteigentumsanteil an einer Mietwohnung auf seine Ehefrau. Als die Ehefrau der Mieterin alleine kündigte, zog diese vor Gericht und bekam Recht. Die allein durch die Ehefrau ausgesprochene Kündigung habe das Mietverhältnis nicht wirksam beendet, sagen die Richter. Die Kündigung hätte auch durch den Ehemann erklärt werden müssen.