Mietminderung

Mietminderung Keine gute Idee. Sperren Sie die Kaltwasserversorgung für einen mit Ihnen im Streit liegenden Mieter, so kann dieser die Miete mindern. Das gelte unabhängig davon, ob das Abstellen berechtigt war oder nicht, sagt das LG Frankfurt/Oder (Urteil vom 29.11.2018, Az. 15 S 112/17). Begründung: Das Vorhandensein einer intakten Wasserversorgung gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Mieter durfte hier die Miete für die Zeit ohne Wasser um 50 % kürzen.