Richterliche Wortklauberei bei der Gewerbesteuerkürzung

Für Immobilienunternehmer ist die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) eine wichtige Steuerbegünstigung. Dabei wird der Gewinn aus ihrem Gewerbebetrieb zzgl. der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen auf Antrag um den Teil des…