Richterliche Wortklauberei bei der Gewerbesteuerkürzung
Für Immobilienunternehmer ist die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) eine wichtige Steuerbegünstigung. Dabei wird der Gewinn aus ihrem Gewerbebetrieb zzgl. der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen auf Antrag um den Teil des…
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