Verzugszinsen

Verzugszinsen Turnusmäßig zum 1.1. und 1.7. eines Jahres gibt die Deutsche Bundesbank den aktuellen Basiszinssatz bekannt, der bei der Berechnung der Verzugszinsen säumiger Zahler die Grundlage bildet (bei Verträgen mit Privatpersonen werden 5 Prozentpunkte und bei Verträgen mit Geschäftsleuten 9 Prozentpunkte draufgeschlagen). Wichtig: Zum 1.1.2019 erfolgte keine Änderung, der Basiszinssatz liegt weiterhin bei minus 0,88 %. Damit ergeben sich Verzugszinsen in Höhe von 4,12 bzw. 8,12 %. Eine Übersicht der Basiszinssätze vom 1.7.2002 bis zum 1.1.2019 halten wir für Sie zum Abruf bereit ( ii 04/19-05). Verzugszinsen dürfen Sie von Ihrem Mieter immer fordern, sobald er sich mit einer fälligen Geldzahlung in Verzug befindet (§ 286 BGB), also beispielsweise mit: Mietzahlungen Betriebskostenvorauszahlungen Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen Kautionszahlungen und Schadenersatzzahlungen.