Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Rechtsberatungsleistungen eines Vereins für Haus, Grund- und Wohnungseigentümer für Mitglieder (z. B. Haus & Grund) sind bisher in den Mitgliedsbeiträgen inkludiert und umsatzsteuerfrei. Der Grund: Die Leistungen unterliegen der Versicherungssteuer. Die Finanzverwaltung will aber daran nicht weiter festhalten, wie es in einer Kurz-Info der OFD NRW vom 2.1.2019 ( ii 04/19-06) heißt. Dies hat zur Folge, dass eine anteilige Umsatzsteuerbefreiung hierfür nicht mehr in Betracht kommt. Unterm Strich dürften sich die Mitgliedsbeiträge wohl nicht erhöhen. Bei den Vereinen entsteht jedoch in erheblichem Umfang zusätzlicher Verwaltungsaufwand.