Grundsteuerreform

Grundsteuerreform Die vom BVerfG geforderte Reform der Grundsteuer wirft ihre dunklen Schatten voraus. Am vergangenen Freitag haben sich Bund und Länder auf ein Kompromissmodell ( ii 03/19-05) geeinigt. Als Parameter werden das Alter des Gebäudes der Bodenrichtwert und die Nettokaltmieten herangezogen. Bei Wohngrundstücken sollen diese aus dem sog. Mikrozensus abgeleitet werden. Liegt die Nettokaltmiete 30 % unterhalb der durchschnittlichen Nettokaltmiete, wird diese angesetzt. Liegt dies um mehr als 30 % unter der durchschnittlichen Nettokaltmiete, ist eine um 30 % geminderte durchschnittliche Nettokaltmiete anzusetzen. Das Baujahr ist ein weiterer Bewertungsparameter. Nur für Gebäude, die vor 1948 erbaut wurden, genügt in der Erklärung die Angabe „Gebäude erbaut vor 1948“. Für Kommunen, deren mittleres Bodenwertniveau unter dem Landesdurchschnitt Wohnen liegt, kann optional das für die Kommune jeweils ermittelte „mittlere Bodenwertniveau“ als „Ortsdurchschnittswert“ angesetzt werden. Soweit für gemischt genutzte Grundstücke sowie Geschäftsgrundstücke weder tatsächlich vereinbarte Mieten vorliegen noch ortsübliche Mieten ermittelt werden können, soll ein besonderes Sachwertverfahren anzuwenden sein. Wir hören schon jetzt den Bürokratiehengst wiehern! Das sieht auch 'markt intern'-Herausgeber Olaf Weber so: „Diese Reform wird ziemlich sicher zu einer massiven Bürokratieausweitung sowie zu einer Kostenexplosion für alle führen. Der einzige, der sich dabei mal wieder ins Fäustchen lachen kann, ist trotz Krokodilstränen unser Staat. Der Ersatz eines vielleicht nicht immer gerechten, dafür aber funktionierenden Grundbesteuerungssystems durch eines, das zwar vermeintlich gerecht, dafür aber nur mit einem Riesenaufwand umsetzbar ist, ist eine ganz, ganz schlechte Entscheidung. Sie reiht sich damit leider ein in eine Vielzahl vergleichbar schlechter Gesetzesvorhaben der Großen, aber kläglichen Koalition.“