Grundsteuer auch ohne „Briefkasten“
Grundsteuer auch ohne „Briefkasten“ Ob eine Wohnung eine Klingel, einen Briefkasten, einen Telefon-, Fernseh- oder Internetanschluss hat, ist nicht maßgeblich für die Grundsteuerpflicht. Entscheidend sind die individuellen subjektiven Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner. Buchen Gäste in einer Ferienanlage eines gemeinnützigen Vereins ein Ferienhaus, das über eine Küche, Bad oder Dusche und Toiletten verfügt und nicht kleiner als 25 m² und beheizbar ist, handelt es sich nach einer Entscheidung des FG Münster (Urteil vom 26.7.2018, Az. 3 K 233/18) um eine grundsteuerpflichtige Wohnung (hier wurden die Objekte zumindest für einen längeren Zeitraum von Flüchtlingen ganzjährig genutzt).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!