Gewerbliche WEG

Gewerbliche WEG Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Blockheizkraftwerk für den eigenen Bedarf, aus dem auch Strom an einen außenstehenden Abnehmer verkauft wird, kann sie selbst gewerblich tätig sein. Die Folge ist, dass sie selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft begründet, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist. Der Annahme einer von den Wohnungseigentümern zusätzlich konkludent gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedürfe es nicht, so der BFH (Urteil vom 20.9.2018, Az. IV R 6/16).