Grundsteuer
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird voraussichtlich am 16.1.2018 über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs sowie über zwei Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung verhandeln (Az. 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12). Einerseits sieht der BFH in seinen Anträgen einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ab dem Bewertungsstichtag 1.1.2008. Andererseits rügen zwei Eigentümer in ihren Verfassungsbeschwerden die erhebliche Ungleichbehandlung infolge der seit 1964 eingetretenen Wertverzerrungen, aber auch die Anwendung zweier unterschiedlicher Verfahren zur Bewertung von Grundstücken (Ertragswert- und Sachwertverfahren).
Chefredakteur