Mieterselbstauskunft
Wie das LG Lüneburg (Urteil vom 13.6.2019, Az. 6 S 1/19) entschieden hat, dürfen Mieter keine falschen Angaben bei ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen machen. In dem konkreten Fall hatte ein Single bei der Bewerbung für eine Ein-Zimmer-Wohnung, die monatlich rund 250 € Miete kosten sollte, angegeben, schuldenfrei zu sein und ...