Kein Verlustabzug bei zu kurzer Vermietungsphase
Der BFH meint es mit Vermietern eigentlich gut. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von Wohnraum, so die Rechtsprechung, könne die Einkünfteerzielungsabsicht grundsätzlich unterstellt werden. Für die Anerkennung seiner Verluste muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt deshalb keine Überschussprognose, wie z. B. bei der Vermietung von ...