Schwere Erkrankung gibt kein außerordentliches Kündigungsrecht
Eine schwere, lebensbedrohliche Erkrankung kann jeden ereilen. Doch berechtigt ein solches unerwartetes Ereignis den Mieter zu einer außerordentlichen Kündigung? Das OLG Rostock (Urteil vom 9.7.2020, Az. 3 U 78/19) sagt Nein! In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein gewerblicher Mieter das Mietverhältnis beenden wollen, weil er die ...
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