Von der GbR über die OHG zur GmbH: Kein Pächterwechsel
Die identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) und später – formwechselnd – in eine GmbH, die dann als Pächterin auftritt, bedeutet keine Überlassung der Pachtsache an einen Dritten, also keinen Pächterwechsel. Mit der Umwandlung ist kein Pächterwechsel und kein ...
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