Kassenbuchführung: Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit
Für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten die Vorschriften der Abgabenordnung. Außerdem gibt es mehrere Verwaltungsvorschriften in Form von BMF-Schreiben. Die OFD Frankfurt hat ein Merkblatt herausgegeben (Schreiben vom 28.9.2018, Az. S 0316 A – 010 – St 3a, Gi 04-43/18), das einen Überblick über die geltenden Regelungen verschafft, um häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden. Angesprochen werden u. a. folgende Punkte: Neuregelungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Kassensicherungsverordnung – KassenSichV (gültig ab 1.1.2020) Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen Einsatz von offenen Ladenkassen Einsatz elektronischer Kassensysteme Verfahrensdokumentation Datenzugriffsrecht und Kassen-Nachschau.
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