Honorierung eines Compliance-Management-Systems
„Aber klar doch!“, spötteln Sie gutgelaunt: „Derjenige, der es einrichtet, macht das doch mit Sicherheit nicht für lau!“ Natürlich haben Sie Recht, aber das meinten wir nicht. Wir meinten es eher umgekehrt, nämlich ob diejenigen GmbH-Geschäftsführer (GF), die in ihren GmbHs ein System zur Überwachung, ob denn auch alle ...
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