Die DAO (Decentralized Autonomous Organisation) als Gesellschaftsform der virtuellen Zukunft? (Teil 3)
Steuerrechtliche Einordnung
Fraglich ist, ob die DAO als eigenes Rechtsinstitut oder die 'Inhaber' der Token selbst – d. h. als Einzelsteuerpflichtiger – zu besteuern sind. Ersteres…
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