Keine Verlustrealisation trotz eröffnetem Insolvenzverfahren

Sie kennen bestimmt den handelsrechtlichen Gläubigerschutz und dessen beiden Ausprägungen, das Realisations- und das Imparitätsprinzip. Das Realisationsprinzip bedeutet, dass nur realisierte Gewinne buchhalterisch erfasst und bilanziell ausgewiesen…