Keine Verlustrealisation trotz eröffnetem Insolvenzverfahren
Sie kennen bestimmt den handelsrechtlichen Gläubigerschutz und dessen beiden Ausprägungen, das Realisations- und das Imparitätsprinzip. Das Realisationsprinzip bedeutet, dass nur realisierte Gewinne buchhalterisch erfasst und bilanziell ausgewiesen…
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