Umwandlungsrichtlinie

Umwandlungsrichtlinie Die Bundesregierung hat am 6.7.2022 den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf eines 'Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)' beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen. Daneben enthält es eine Reihe von Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von Unternehmen. So wird der Schutz der Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren gestärkt und ihr Rechtsschutz effizient ausgestaltet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.