Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Fahrtkostenzuschuss: Reduzierung wegen 9-€-Ticket?

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Fahrtkostenzuschuss: Reduzierung wegen 9-€-Ticket? Das Bundesministerium der Finanzen hat sich aktuell zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-€-Tickets geäußert (BMF-Schreiben vom 30.5.2022, Az. IV C 5 — S 2351/19/10002 :007). Danach gelten während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-€-Tickets die folgenden Grundsätze: Es gilt weiterhin, dass Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind hinsichtlich der Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt. Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn die Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung). Werden bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Arbeitgeber müssen also zum Jahresende eine Vergleichsberechnung machen.