Virtuelle Hauptversammlung: Gesetzentwurf steht auf der Kippe
Virtuelle Hauptversammlung: Gesetzentwurf steht auf der Kippe Die Bundesregierung will die im Zuge der Pandemie eingeführte sog. virtuelle Hauptversammlung von Kapitalgesellschaften dauerhaft etablieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/1738) wurde in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss von den Sachverständigen teilweise heftig kritisiert: Während Anlegervereinigungen den Entwurf positiv bewerteten, sahen Wirtschaftsverbände Probleme auf börsennotierte Unternehmen zukommen. So stellten die Regelungen des vorliegenden Regierungsentwurfs vor allem Gesellschaften mit einer großen Zahl von Aktionären/Gesellschaftern vor erhebliche technische und rechtliche Herausforderungen. Es sei zu befürchten, dass die Möglichkeiten zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen nicht genutzt werden, denn die Gefahren einer nicht rechtssicheren Durchführung seien zu hoch. Außerdem sehe der Gesetzentwurf eine weit darüber hinausgehende ungefilterte Übertragung der Aktionärs/Gesellschafterrechte aus der Welt der Präsenzversammlung in die Welt der Online-Versammlung – und damit eine unkontrollierbare Ausbreitung – vor.
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