Statusfeststellungsverfahren bei Mehrfachjobs von Gesellschafter-Geschäftsführern (Teil 1)
Ein GmbH-Geschäftsführer hat steuerlich und arbeitsrechtlich eine ganz klare Position – dies selbst dann, wenn er Anteile an der GmbH, die er führt, hält, also ein sogenannter Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist. Steuerlich ist er Arbeitnehmer und bezahlt auf sein Gehalt Lohnsteuer. Arbeitsrechtlich ist er – nach deutschem Recht – ...
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