Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Betriebsausflüge und Sicherheit auf Volksfesten

Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Betriebsausflüge und Sicherheit auf Volksfesten Volksfeste wie etwa der 'Cannstatter Wasen', das 'Münchner Oktoberfest', das 'Speyerer Bretzelfest' oder Bonns 'Pützchens Markt' dürfen nach Corona nun wieder stattfinden. Deshalb sind sie als Betriebsausflüge vielleicht besonders beliebt. Denn sie sorgen für Spaß und ausgelassene Stimmung, die vielen Mitarbeitern in den letzten zwei Jahren gefehlt hat. Aber Vorsicht: Nicht nur, dass Sie als Chef darauf achten sollten, wie ihre Mitarbeiter die (Nach-)Coronaregeln auf solchen Festen beachten. Es gibt noch eine andere Problematik: Bei solchen Events treffen viele Menschen zusammen, um eine schöne Zeit zu erleben. Doch besonders nach verschiedenen Übergriffen und Anschlägen machen sich viele Menschen Sorgen um ihre Sicherheit bei solchen Events. Bevor Sie also einen Betriebsausflug zu einer Massenveranstaltung planen bzw. genehmigen, sollten sie verifizieren, ob das Event über ein Sicherheitskonzept verfügt. Scheuen Sie sich nicht, beim Veranstalter nachzufragen, ob überhaupt ein solches existiert und wenn ja, wer dafür verantwortlich zeichnet und welche Erfahrung der Betreffende mit Großveranstaltungen hat. Das ist zwar immer noch keine Garantie dafür, dass nichts passiert, aber das Risiko, dass etwas passiert, ist gemildert. Und falls etwas passiert, ist das Krisenmanagement professionell. Machen Sie Ihre Mitarbeiter auch von vornherein mit Sicherheitsmaßnahmen vertraut, etwa Polizeipräsenz, mit Taschen- und Zutrittskontrollen sowie mögliche Verbote von Rucksäcken und Taschen, die ein Fassungsvermögen von mehreren Litern haben.