Bewirtungskosten

Bewirtungskosten Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, ein sogenanntes „Katerfrühstück“ könne als geschäftliche Bewirtung anerkannt werden. Im konkreten Fall ist ein Geschäftsmann am Vorabend mit seinem Kunden wegen eines Geschäftsabschlusses versackt. Die Kosten für das 'Katerfrühstück' am nächsten Morgen setzte er als Bewirtungskosten an – zu Recht. Die Richter betonten, dass es – je nach Person des Geschäftsfreundes – auch möglich sei, „in eine Schankwirtschaft einzuladen mit Fokussierung auf alkoholische Getränke“. Bestehe noch ein Alkoholpegel, so könne das Katerfrühstück am nächsten Morgen eine Bewirtung sein (FG Berlin-Brandenburg, Az. 16 K 11381/18).