Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung In einem Urteil mit dem Az. XI R 42/18 stellte der BFH klar: „Erhält ein Arbeitnehmer mehrere Pensionszusagen mit unterschiedlichen vertraglichen Pensionierungsaltern, kann nicht von einer einheitlichen Pensionszusage ausgegangen werden. Vielmehr liegen jeweils eigenständige Zusagen vor, weshalb kein einheitliches Pensionierungsalter zur Anwendung kommen kann. Auch für andere Verpflichtungen, insbesondere für Dienstjubiläen, ist die Anwendung eines separaten Endalters möglich.“ Diese Vorgaben setzt das Bundesfinanzministerium nun in einem aktuell veröffentlichten Schreiben (Az. IV C 6 – S 2176/20/10005 :001 Gi 05-21/22) endlich um.