Windenergieanlagen — Kein Schadenersatz wegen Infraschalls

Windenergieanlagen — Kein Schadenersatz wegen Infraschalls Ein Grundstückseigentümer, der behauptet, von einer Windenergieanlage, die in rund zwei Kilometern Entfernung von seinem Haus entfernt betrieben wird, gehe Infraschall aus, kann keinen Schadenersatz verlangen, wenn die „gesundheitliche Beeinträchtigung“ lediglich behauptet wird und es bereits rechtskräftige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen gibt, die die Anlagen erlauben, da bisherige Gutachten gegen wesentliche Beeinträchtigungen sprechen. Ein medizinisch-biologisches Sachverständigengutachten müsse dazu dann nicht mehr eingeholt werden (OLG Hamm, Az. 24 U 1/20).