Ein Gesellschafter allein ist noch keine klagebefugte GmbH

Der Geschäftsführer einer GmbH hat in deren Angelegenheiten die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Verletzt er seine Obliegenheiten, haftet er der GmbH für den entstandenen Schaden. Hat die GmbH mehrere GFs, haften sie…