Ruhe in Frieden: Tote GmbH kann auch nicht durch Gesellschafterbeschluss wiederbelebt werden
Kann das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH nicht eröffnet werden, weil es an Masse mangelt, wird die GmbH aufgelöst. Reicht das GmbH-Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken, weist das…
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