Nicht nur wer herrscht, haftet: vGA-Haftungsfalle für Gesellschafter

Haftungsfalle vGA: Bei einer vGA, sehr verehrte Damen und Herren, haftet nicht nur wer herrscht, also der Geschäftsführer (GF) quasi als Verursacher, sondern letztendlich auch, wer besitzt, also die Gesellschafter mit ihrem eingesetzten Kapital.…